Durch meine langjährige Erfahrung in gehobenen deutschen Auktionshäusern, meine Ausbildung zur Gemmologin und Diamantgutachterin und mein fundiertes kunsthistorisches Wissen bin ich für Sie die richtige Ansprechpartnerin bei allen Fragen zu Ihrem Schmuck. Je nach Ihren Wünschen ermittle ich den Wert Ihrer Objekte, schreibe Ihnen eine Schätzung oder ein ausführliches Gutachten oder berate Sie sachverständig und unabhängig in Ihrem Vorgehen zur Erbteilung, Erbschaftssteuerermittlung, Versicherung, Wiederbeschaffungswertermittlung oder Veräußerung Ihrer Objekte.
Wertermittlungen, Inventarlisten oder auf den Tatsachen des Objektes beruhende, korrekte Bestandsaufnahmen benötigen Sie für Versicherungen, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei Erbschaften bzw. Erbteilungen. Viele Kunden wollen auch einfach für private Zwecke eine verlässliche, fundierte und realistische Übersicht über den tatsächlichen Wert Ihres Schmuckes. Bei höherwertigen Objekten sollten zur Vorlage bei der Versicherung oder bei der Veräußerung ausführlichere Gutachten vorhanden sein.
Das ist abhängig von Ihren Anforderungen bzw. Bedürfnissen:
Erste Beratungen können am Telefon, bei Ihnen zu Hause oder am Banktresor stattfinden. Wertgutachten, Wertermittlungen bzw. die Erstellung von Inventarlisten mit Wertangaben müssen auf Grund der hierfür nötigen Untersuchungen der Objekte, (z.B. die Ermittlung des Feingehaltes, das Ausmessen und Errechnen des Steingewichtes, die Untersuchung der Steine im Mikroskop etc.), und der dazu benötigten technischen Geräte in meinem Büro erstellt werden. Ihre Objekte sind hierbei selbstverständlich in einem alarmgesicherten Tresor gut geschützt, verwahrt und versichert.
Die Leistung eines Sachverständigen ist nicht an den Wert der begutachteten Objekte gekoppelt, sondern ist ein Zeithonorar, das anhand der für die Erbringung der gewünschten Dienstleistung benötigten Stunden berechnet wird. Vor Ihrer Auftragserteilung bekommen Sie von mir selbstverständlich einen Kostenvoranschlag.
Versicherungsangelegenheiten, aber auch Erb- oder Streitfälle sind einfacher zu lösen, wenn man klare Vorstellungen vom wirklichen Wert der Objekte hat. Gerade im Bereich Schmuck liegen oft Welten zwischen subjektiver und objektiver Wahrnehmung. Auch als Übersicht für rein private Zwecke sind Inventarlisten mit Wertangaben empfehlenswert. Die erforderlichen Untersuchungen sind die gleichen wie bei einem Gutachten, die schriftliche Ausarbeitung ist jedoch knapper und damit kostengünstiger.
Sie haben ein Schmuckstück und sind sich über Ihr weiteres Vorgehen damit nicht im Klaren? Behalten, Verkaufen oder Vererben? Eine sachkundige Beratung kann Ihnen ggf. Irrtümer ersparen und im Falle einer Veräusserung empfehle ich Ihnen seriöse Geschäftspartner.
Ein Gutachten zu einem Schmuckstück beinhaltet die genaue Untersuchung, fotografische Darstellung, kunsthistorische und materialtechnische Einordnung des oder der Objekte und eine abschliessende Wertschätzung. Farbsteine und Diamanten werden hierbei in der Fassung bewertet. Sollte ein Ausfassen, z.B. bei der Wertermittlung eines großen Diamantsolitärs, empfehlenswert sein, berate ich Sie über das nötige Vorgehen.
In Gerichtsgutachten werden alle Fragen bezüglich Schmuck und Juwelen behandelt, die zur umfassenden Meinungsbildung des Gerichts erforderlich sind – als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Edelsteine, antiken und modernen Schmuck gehören diese Gutachten zu meinem Tätigkeitsfeld
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der bei einer Veräußerung von Privat nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. Im Verkehrswert ist keine Mehrwertsteuer enthalten. Er kann auch als Marktwert bezeichnet werden. Der Verkehrswert hängt vom Begutachtungszeitpunkt sowie dem Ort der Veräußerung ab.
Der Erbschaftssteuerwert entspricht vom Grundsatz her dem Verkehrswert, liegt aber meist ein wenig darunter, da von einer schnellen Veräusserung des Gesamterbes ausgegangen werden muss.
Der Betrag, der für einen Erwerb des gleichen oder, falls dieses nicht mehr zu beschaffen ist, eines vergleichbaren Objektes im Fach-Einzelhandel momentan aufgewendet werden muss. Der Wiederbeschaffungswert spielt bei Verlust oder Versicherung von Schmuck eine Rolle
Als Versicherungswert wird üblicherweise der Wiederbeschaffungswert herangezogen.
Sie stellen Ihre Anfrage entweder telefonisch oder per eMail. Je besser Sie Ihr Anliegen dabei beschreiben, desto genauer kann Ihnen bereits in dieser Phase Auskunft erteilt werden.
Auf der Grundlage Ihrer Informationen kann dann ein Termin vereinbart werden:
Entweder in meinem Büro oder bei Ihnen vor Ort, je nach Art und Umfang des Anliegens.
Auf der Grundlage der erforderlichen Untersuchungen und des sonstigen Arbeitsumfangs erhalten Sie einen Kostenvoranschlag – darin sind das Stundenhonorar und die voraussichtlich erforderliche Bearbeitungszeit aufgeführt
Sie beauftragen die Leistung auf der Grundlage des vorgelegten Kostenvoranschlages.
Ihr Schmuck wird dann dokumentiert und untersucht. Dies ist nur in meinen Räumen möglich. Ihre Objekte sind dabei umfassend und professionell geschützt und versichert.
Die Ergebnisse der vorangegangenen Schritte werden von mir formuliert und in einem Untersuchungsbericht oder in einer Inventarliste schriftlich festgehalten, die Objekte zusätzlich fotografisch dokumentiert. Mit diesen Unterlagen sind Sie dann bei Versicherungen, Gerichtsterminen oder privaten Fragen umfassend gerüstet.